Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

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Zuständig


Steiner
Kontaktdaten von Sabine Steiner
Allgemeine Verwaltung und Standesbeamtin
Sabine Steiner
Gemeindeamt
Hauptplatz
3571 Gars am Kamp
Tel: +43 2985 2225-13
steiner.gemeinde@gars.at
Bürgerbüro

Führer
Kontaktdaten von Martina Führer
Allgemeine Verwaltung und Standesbeamtin
Martina Führer
Gemeindeamt
Hauptplatz 82
3571 Gars am Kamp
Tel: +43 2985 2225-14
fuehrer.gemeinde@gars.at
Bürgerbüro