Gegenstand der Steuer: Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Zur Entrichtung der Grundsteuer ist der Eigentümer (lt. Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamtes) des Steuergegenstandes verpflichtet. Gehört ein Steuergegenstand mehreren Personen so sind sie Gesamtschuldner.
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