Wasserbezugsgebühr

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Die Wasserbezugsgebühr ist derart zu berechnen, dass die vom Wassermesser innerhalb eines Ablesungszeitraumes (1. Okt. bis 30. Sept. des darauffolgenden Jahres) als verbraucht angezeigte Wassermenge in Kubikmeter mit der für einen Kubikmeter festgesetzten Grundgebühr vervielfacht wird. Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich und ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August, und 15. November fällig.

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