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NÖ Landtagswahl am 28. Jänner 2018

Alle Informationen über die Wahl

20. November 2017

Am 16. November 2017 hat die Niederösterreichische Landesregierung die Verordnung zur Ausschreibung der Wahl des Niederösterreichischen Landtages beschlossen. Der Wahltag wurde mit dem 28. Jänner 2018, der Stichtag mit dem 17. November 2017 festgelegt.
 
Es besteht keine Wahlpflicht.

Wer ist wahlberechtigt?
 
Zur Teilnahme an der NÖ Landtagswahl am 28. Jänner 2018 sind Sie berechtigt, wenn Sie
 
  • österreichischer Staatsbürger mit ordentlichem Wohnsitz in Niederösterreich sind, spätestens am Wahltag (also am 28. Jänner 2018) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Auslandsniederösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und bis zum 10. Dezember 2017 in die Landes- Wählerevidenz einer Niederösterreichischen Gemeinde eingetragen worden sind.
 
Sind Sie österreichischer Staatsbürger mit ordentlichem Wohnsitz in Niederösterreich, so werden Sie in die Landes-Wählerevidenz Ihrer Gemeinde (und damit in das für die NÖ Landtagswahl 2018 erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.
 
Wer wird gewählt?
 
Gewählt wird in Niederösterreich grundsätzlich eine Parteiliste, wobei es in jedem Wahlkreis eigene Stimmzettel gibt. Der Wähler hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme (Eintragung des Namens auf der Ebene des Wahlkreises und des Landeswahlvorschlages) die Listenreihung zu beeinflussen.
 
In Niederösterreich gilt ein starkes Persönlichkeitswahlrecht, sodass die gültige Vorzugsstimme die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung schlägt (Prinzip NAME VOR PARTEI).
 
Wo und wann können Sie in Gars am Kamp wählen?
 
SprengelWahllokalWahlzeit
   
IGars am KampRainharterstr.16 (Kindergarten)07,45 – 14,00 Uhr
IIGars am KampRainharterstr.16 (Kindergarten)07,45 – 14,00 Uhr
IIIleer  
IVKotzendorfVersammlungsraum10,00 – 11,00 Uhr
VMaierschFF-Haus, Vers.Raum10,00 – 12,00 Uhr
VINonndorfNonndorf Nr.15 - Gemeinschaftshaus10,00 – 12,00 Uhr
VIIKameggFF-Haus, Mannschaftsraum09,00 – 11,30 Uhr
VIIIThunauFF-Haus, Vers.Raum07,30 – 11,30 Uhr
IXZitternbergFF-Haus, Vers.Raum08,00 – 11,30 Uhr
XTautendorfAlte Volksschule08,30 – 11,00 Uhr
XIEtzmannsdorfFF-Haus, Vers.Raum09,30 – 11,30 Uhr
 
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer NÖ-Gemeinde aufsuchen können?
 
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
 
  • am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal,
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlbehörde“) oder
  • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
 
Als Auslandsniederösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Landes-Wählerevidenz auf).
 
Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
 
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen und es wird ein Überkuvert angeboten.
 
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
 
  • Beginnend mit 17. November 2017 (der Wirksamkeit des Tages der Wahlausschreibung),
  • bei der Gemeinde, in deren Landes-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, keinesfalls beim Amt der NÖ Landesregierung.
 
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
 
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
 
  • bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 24. Jänner 2018),
  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 26. Jänner 2018, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
 
Mündlich (nicht telefonisch):
 
  • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 26. Jänner 2018, 12.00 Uhr).
 
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
 
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
 
  • idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
 
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
 
  • Angabe der Passnummer
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
 
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
 
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
 
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
 
  • Wahlkarten können voraussichtlich ab 9. Jänner 2018 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
  • Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersucht werden.
 
Bitte beachten Sie:
 
  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Gemeinde (Auslandsniederösterreicher bei der Gemeinde, in deren Landes-Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde bzw. in deren Wahlsprengel Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am 28. Jänner 2018 Ihre Stimme abgeben.
  •  
Download Antragsformulare:
Anforderung für die schriftliche Beantragung einer Wahlkarte - Abholung, Zusendung (PDF)
Anforderung für die schriftliche Beantragung einer Wahlkarte und Vollmacht (PDF)
 
Briefwahl
 
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihren ordentlichen Wohnsitz in NÖ aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben.
 
Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte.
 
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
•zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue Wahlkuvert entnehmen, dann
•den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
•den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert legen und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
•durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
•die Wahlkarte zukleben und
•die Wahlkarte in das Überkuvert legen und auch dieses zukleben und
•dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde vor dem 28. Jänner 2018, 06.30 Uhr, einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde direkt abgeben.
 
Die Kosten für das Porto trägt das Land, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
 
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
 
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 06.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben worden sein.
 
Informationen für Auslandsniederösterreicher(innen)
 
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und keinen ordentlichen Wohnsitz in NÖ mehr besitzen aber innerhalb von 10 Jahren vor der Eintragung in NÖ einen ordentlichen Wohnsitz gehabt haben, vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben und sich dennoch an Landtagswahlen beteiligen wollen, müssen Sie dazu in die Landes-Wählerevidenz einer NÖ Gemeinde als Auslandsniederösterreicher(in) eingetragen sein.