Zwei Volksbegehren

25. Mai 2022

Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren
für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
 
•          Rücktritt Bundesregierung
•          Keine Impfpflicht

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
 
von Montag, 20. Juni 2022,
bis (einschließlich) Montag, 27. Juni 2022,
 
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
 
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht  zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
 
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
 
In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
 
Rathaus, Hauptplatz 82, 3571 Gars am Kamp
 
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
 
Montag,              20. Juni 2022, von 8,00 Uhr bis 16,00 Uhr,
Dienstag,            21. Juni 2022, von 8,00 Uhr bis 20,00 Uhr,
Mittwoch,           22. Juni 2022, von 8,00 Uhr bis 16,00 Uhr,
Donnerstag,       23. Juni 2022, von 8,00 Uhr bis 20,00 Uhr,
Freitag,                24. Juni 2022, von 8,00 Uhr bis 16,00 Uhr,
Samstag,             25. Juni 2022, von 8,00 Uhr bis 12,00 Uhr,
Sonntag,              26. Juni 2022, keine Eintragungsmöglichkeit
Montag,               27. Juni 2022, von 8,00 Uhr bis 16,00 Uhr,

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. Juni 2022), 20.00 Uhr, durchführen.