EU-Wahl am 9.Juni 2024

Information

17. April 2024

Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (sofern Sie nicht Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sind) und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Wo und wann können Sie in Gars am Kamp wählen?
 
Sprengel                                 Wahllokal                                                    Wahlzeit
                       
I          Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
II         Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
III        Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
IV        Etzmannsdorf             FF-Haus, Vers.Raum                                  09,30 – 11,30 Uhr
V         Maiersch                     FF-Haus, Vers.Raum                                  09,00 – 12,00 Uhr
VI        Nonndorf                    Nonndorf Nr.15 – Gemeinschaftshaus  10,00 – 12,00 Uhr
VII       Kamegg                       FF-Haus, Mannschaftsraum                     09,00 – 11,30 Uhr
VIII      Thunau                        FF-Haus, Vers.Raum                                  07,30 – 11,30 Uhr
IX        Zitternberg                  FF-Haus, Vers.Raum                                  08,00 – 11,30 Uhr
X         Tautendorf                  Alte Volksschule                                         08,30 – 11,00 Uhr
 
Ausstellung einer Wahlkarte:
 
Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht ihr Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde aufsuchen können und ihr Wahlrecht an einem anderen Ort oder im Ausland ausüben wollen, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
 
Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
 
Im Inland:

Vor einer Wahlbehörde

  • in allen Wahllokalen
  • beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde

oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)


Im Ausland:
 
Beachten Sie: Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
 
Wahl vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde:
 
Auf Antrag ist auch die Stimmabgabe vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde möglich. Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag in Folge mangelnder Geh- oder Transportfähigkeit oder Bettlägrigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, unmöglich ist und die bei Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte den Besuch der besonderen Wahlbehörde gewünscht haben, werden am Wahltag von einer besonderen Wahlbehörde (sogenannten „fliegenden" Wahlkommission) zur vereinbarten Zeit in ihrer Wohnung besucht.
 
Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
 
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per E-Mail, über die Internetmaske einer Gemeinde, gegebenfalls per Telefax) - beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung - beantragen. Auch die Onlinebeantragung von Wahlkarten mittels „ID Austria“ ist inzwischen breitflächig möglich. Damit können Sie Weg- und Wartezeiten sparen, denn Ihre Wahlkarte wird in der Regel als Standardpostsendung zugesandt und landet direkt im Briefkasten. Bei Antragstellung ohne qualifizierte elektronische Signatur erhalten Sie ein Einschreiben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (5. Juni 2024) – wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, auch noch bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (7. Juni 2024, 12.00 Uhr) – beantragen; mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (7. Juni 2024), 12.00 Uhr. Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte unmittelbar nach deren Erhalt in jeder Gemeinde in Österreich die Stimme sofort mittels Briefwahl abzugeben.
 
Downloadmöglichkeit:
 
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte
 
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Europawahl inklusive Vollmacht und Übernahmebestätigung