Alle lieben Grün, aber...

Selbstverantwortung und Rücksichtnahme

04. Juli 2023

GARS. Leider gibt es nette Mitmenschen in unserer Gemeinde, die ihren Rasen mit Vorliebe an Sonn- und Feiertagen mähen und damit die Nachbarn in ihrer wohlverdienten Ruhe stören.

Es müsste doch möglich sein, Gartenarbeiten, die unzumutbaren Lärm verursachen, auf die übrigen Wochentage zu verlegen, um in unserer lärmgeplagten Zeit wenigstens einen Tag ungestört und geruhsam im Garten verbringen zu können.

Auch unsere geschätzten Zweitwohnsitzer, die sich großteils nur an den Wochenenden in Gars am Kamp aufhalten, können mit etwas gutem Willen diese Arbeiten an den Samstagen durchführen. Gerade sie, die sich meist während der Woche in Wien oder anderen größeren Städten einer unglaublichen Lärmbelastung ausgesetzt sehen, müssten das allergrößte Verständnis für den Wunsch nach ein bisschen Ruhe im eigenen Garten haben.

Die Nachbarn werden es Ihnen danken.

Da es keine gesonderte ortspolizeiliche Verordnung der Marktgemeinde Gars am Kamp für diese Agenden gibt, ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Lärmbelästigung die Polizei zuständig. Gemäß NÖ Polizeistrafgesetz besteht für die Polizei eine Mitwirkungspflicht. Sie ist auch zuständig, Anzeigen aufzunehmen. Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt begeht eine Verwaltungsübertretung und hat mit einer Geldstrafe von bis zu € 1.000,– zu rechnen.

Wieder häufen sich Beschwerden über Äste und Sträucher, die in den Gehsteig oder die Straße ragen. Daher möchten wir alle Grundstückseigentümer an ihre Pflichten erinnern: Laut § 91 der Straßenverkehrsordnung müssen die Straßen in ihrer gesamten Breite und auch die Gehsteige frei von überhängenden Ästen sein. Auch muss der Grundstückseigentümer zur Baumschere greifen, um Beleuchtungskörper und Beschilderungen auf der Straße „freizuschneiden“.