Heizkostenzuschuss

23. Dezember 2022

GARS. Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren.

Der Zuschuss wird bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt.   (Marktgemeinde Gars am Kamp,  Bürgerbüro bei Frau Strohmeier in der Zeit von Mo-Fr von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr u. Do 13.00 bis 15.30  Uhr.

Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.     
Die Anträge müssen bis spätestens 30.03.2023 gestellt werden.