Heizkostenzuschuss
23. Dezember 2022
GARS. Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und
Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss
in Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2022/2023 zu gewähren.
Der Zuschuss wird bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt. (Marktgemeinde Gars am Kamp, Bürgerbüro bei Frau Strohmeier in der Zeit von Mo-Fr von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr u. Do 13.00 bis 15.30 Uhr.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Die Anträge müssen bis spätestens 30.03.2023 gestellt werden.
Der Zuschuss wird bei der Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt. (Marktgemeinde Gars am Kamp, Bürgerbüro bei Frau Strohmeier in der Zeit von Mo-Fr von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr u. Do 13.00 bis 15.30 Uhr.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Die Anträge müssen bis spätestens 30.03.2023 gestellt werden.