Wahl
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Information - Nationalratswahl 2019

am 29. September 2019

11. Juli 2019

Alle Informationen über die Wahl!

Die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat ist mit BGBl. II Nr. 183/2019 kundgemacht worden. Mit dieser Verordnung wurde der Wahltag festgesetzt und der Stichtag bestimmt.
 
Demnach ist
 
Stichtag: Dienstag, der 9. Juli 2019
Wahltag: Sonntag, der 29. September 2019
 
Der/die Wähler/in kann sein Wahlrecht per Briefwahl oder persönlich am Wahltag in der eigenen Gemeinde oder in anderen österreichischen Gemeinden bzw. im Ausland ausüben. Auch für Bettlägrige oder Personen in Anstalten wurde die bisherige Wahlmöglichkeit beibehalten.

Wo und wann können Sie in Gars am Kamp wählen?

Sprengel                                 Wahllokal                                                    Wahlzeit
                       
I          Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
II         Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
III        Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
IV        Etzmannsdorf             FF-Haus, Vers.Raum                                  09,30 – 11,30 Uhr
V         Maiersch                     FF-Haus, Vers.Raum                                  10,00 – 12,00 Uhr
VI        Nonndorf                    Nonndorf Nr.15 – Gemeinschaftshaus  10,00 – 12,00 Uhr
VII       Kamegg                       FF-Haus, Mannschaftsraum                     09,00 – 11,30 Uhr
VIII      Thunau                        FF-Haus, Vers.Raum                                  07,30 – 11,30 Uhr
IX        Zitternberg                  FF-Haus, Vers.Raum                                  08,00 – 11,30 Uhr
X         Tautendorf                  Alte Volksschule                                         08,30 – 11,00 Uhr
 
Wer ist bei der kommenden Nationalratswahl wahlberechtigt?
 
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2019 sind Sie berechtigt, wenn Sie
 
•  österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 29. September 2019) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und bis zum 8.August 2019 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind.
 
Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Nationalratswahl am 29. September 2019 erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.
 
Wie ist das Wahlrecht auszuüben?
 
Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben! Jede(r) Wahlberechtigte hat nur   e i n e   Stimme und übt sein/ihr Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist.
 
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?
 
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
 
• am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal,
• am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“) oder
• sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
 
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).
 
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
 
• Beginnend mit 3. Juli 2019 (dem Tag der Wahlausschreibung),
• bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, keinesfalls im Bundesministerium für Inneres.
 
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.
 
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
 
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):
• bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 25. September 2019),
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2019, 12.00 Uhr), wenn eine
persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller
bevollmächtigte Person möglich ist.
 
Mündlich (nicht telefonisch):
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 27. September 2019, 12.00 Uhr).
 
Downloadmöglichkeit:
 
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl 2019
 
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl 2019 inklusive Vollmacht und
Übernahmebestätigung

 
 
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
 
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
 
• idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
 
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:
 
• Angabe der Passnummer
• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
 
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
 
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
 
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
 
• Wahlkarten können voraussichtlich ab 3. September 2019 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
• Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersucht werden.
 
Bitte beachten Sie:
 
•  Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind) rechtzeitig!
•  Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
• Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 29.September 2019 Ihre Stimme abgeben.
 
Was beinhaltet die Wahlkarte?
 
Die Wahlkarte ist ein weißer, verschließbarer Briefumschlag. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein beiges, verschließbares Wahlkuvert mit der Nummer des jeweiligen Landeswahlkreises (z. B. für Burgenland „1“, für Kärnten „2“, ...).
 
Wo und auf welche Weise können Sie mit der Wahlkarte wählen?
 
Im Inland am Wahltag:
 
Vor einer Wahlbehörde
  • in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen (zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde).
In der Marktgemeinde Gars am Kamp ist dies das Wahllokal des Sprengels II in 3571 Gars am Kamp, Rainharterstraße 16!
  • beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde
 
oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde)
 
Im Ausland:
 
Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
 
Wie können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben?
 
Sie können sowohl im Inland als auch im Ausland die Stimme ohne Beisein einer Wahlbehörde abgeben. Die Wahl des Ortes und der Zeit steht Ihnen grundsätzlich frei. Sie müssen jedoch beim Wahlvorgang unbeobachtet und unbeeinflusst sein und Ihr Wahlrecht persönlich ausüben. Mit der Wahlkarte können Sie sofort nach Erhalt wählen und müssen nicht bis zum Wahltag zuwarten.
 
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
 
  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
  • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  • die Wahlkarte zukleben und
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
 
Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.
 
Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.
 
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben worden sein.
 
Wo haben Sie im Inland die Möglichkeit, am Wahltag vor einer Wahlbehörde mit der Wahlkarte Ihre Stimme abzugeben?
 
Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag in einem für Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler bestimmten Wahllokal Ihre Stimme abgeben. Sie werden daher gebeten, sich rechtzeitig bei der Gemeinde, in der Sie sich am Wahltag aufhalten werden, zu erkundigen, wo sich ein Wahlkarten-Wahllokal befindet und in welcher Zeit dieses geöffnet ist. Auf Antrag ist auch die Stimmabgabe vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde möglich. Diese besucht Sie am Wahltag an Ihrem Aufenthaltsort, wenn Sie aufgrund mangelnder Geh- oder Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit kein Wahllokal aufsuchen können.
 
Können Sie mit einer Wahlkarte auch in Ihrer Heimatgemeinde wählen?
 
Wenn Sie sich, entgegen ursprünglicher Annahme, am Wahltag doch in jener Gemeinde aufhalten, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden, so können Sie auch dort Ihre Stimme abgeben. Bitte nehmen Sie dazu unbedingt die Wahlkarte mit und übergeben Sie diese der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.
 
Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?
 
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie an der Nationalratswahl 2019 teilnehmen möchten!
 
Abhanden gekommene Wahlkarten darf die Gemeinde keinesfalls ersetzen!
 
 
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:
• Bundesministerium für Inneres
Postanschrift: Herrengasse 7, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 26-905203
E-Mail: wahl@bmi.gv.at
Internet: www.bmi.gv.at/wahlen