Sieben Volksbegehren

21. Februar 2023

Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren
für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
 
  • ECHTE Demokratie - Volksbegehren
  • NEHAMMER MUSS WEG
  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
  • GIS Gebühren NEIN
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • Lieferkettengesetz Volksbegehren

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
 
von Montag, 17. April 2023,
bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht  zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse


Rathaus, Hauptplatz 82, 3571 Gars am Kamp

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag,             17. April 2023, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Dienstag,           18. April 2023, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Mittwoch,          19. April 2023, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag,      20. April 2023, von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
Freitag,               21. April 2023, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Samstag,            22. April 2023, keine Eintragungsmöglichkeit
Sonntag,             23. April 2023, keine Eintragungsmöglichkeit
Montag,              24.April 2023, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen.