Wilder Müll

Es häufen sich die Fälle von „wilden“ Müllablagerungen.

11. September 2013

GEMEINDE. Als „wilden Müll“ bezeichnet man illegale Ablagerungen von Abfällen in der Landschaft. Sie können durch Schadstoffe zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser und Gewässern führen, beeinträchtigen das Landschaftsbild und rufen Geruchsbelästigungen hervor. Künftig wird jede illegale Ablagerung ausnahmslos zur Anzeige gebracht!